Seit Einführung der Pflegeversicherung 1996 erhalten Pflegebedürftige - mittlerweile abgestuft in fünf Pflegegrade - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz besteht.
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Sie erhalten Pflegegeld? Wir führen die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durch.