Sie erhalten Pflegegeld?
Gerne übernehmen wir den halbjährlichen oder vierteljährlichen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Rufen Sie uns an; auch kurzfristige Termine sind möglich!
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Darüber hinaus:
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.