Sie erhalten Pflegegeld?
Gerne übernehmen wir den halbjährlichen oder vierteljährlichen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Rufen Sie uns an; auch kurzfristige Termine sind
möglich!
Telefon: 02365 605178
Darüber hinaus:
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen an die Kranken- und Pflegekasse sowie an Behörden
- Wir unterstützen Sie bei Anträgen auf einen Pflegegrad
- Wir erstellen Pflegegutachten
- Wir vermitteln bei Bedarf Essen auf Rädern, Fußpflege, Haushaltshilfen und mehr
- Wir beraten und unterstützen Angehörige
- Wir beraten Sie hinsichtlich hauswirtschaftlicher Unterstützung
Bitte sprechen Sie uns an, wenn wir etwas für Sie tun können. Über Kontakt sind wir jederzeit für Sie erreichbar.